USL-Standpunkte
15.07.2007
Stellungnahme der United Supporters Luzern zum überarbeiteten Choreo-Bewilligungsverfahren
Im Frühjahr beschloss die Sicherheits- und Fankommission der Swiss
Football League ein neues Bewilligungsverfahren für Choreografien
einzuführen. Mit einem
Artikel im Kurvenmagazin „Stelzbock“ sowie einem
offenen Brief an Peter Landolt,
wehrten sich die United Supporters Luzern (USL) gegen die neue
Regelung, welche aus unserer Sicht deutlich über das Ziel
hinausschoss und äusserst praxisfern konzipiert war.
Erfreulicherweise scheint dieses Engagement nun Früchte zu tragen.
Nachdem sich die Swiss Football League drei Wochen lang in vornehmes
Schweigen gehüllt hat, bekamen wir Ende Woche nun endlich Antwort.
Zwar nicht von Peter Landolt, der sich in seiner Funktion als
Präsident der Sicherheits- und Fankommission mit nobleren Aufgaben
zu beschäftigen scheint, als sich mit aktiven Fans
auseinanderzusetzen. Dafür, über Umwege, von Roger
Müller, dem Head of Communication der Swiss Football League.
So unbefriedigend das lange Warten war, so positiv fällt die
Antwort aus: Per E-Mail wurde uns offiziell bestätigt, dass das
Choreo-Bewilligungsverfahren nicht in der ursprünglich geplanten
Form eingeführt wird. Mit Genugtuung nehmen wir zur Kenntnis, dass
im überarbeiteten und „optimierten“
Choreo-Bewilligungsverfahren unsere öffentlich formulierten
Forderungen weitestgehend berücksichtigt wurden.
Zu folgenden wichtigen Punkten bekamen wir konkrete Zusagen:
1. Das Choreo-Bewilligungsverfahren
soll kein neues Reglement sein, sondern lediglich ein Arbeitswerkzeug
für die Klubs. Den Klubs ist die Benützung des
Standardformulars freigestellt.
KOMMENTAR SFL: "Das
Choreo-Formular ist kein Reglement, es ist auch keine Richtlinie. Es
ist ein "blosses" Handwerksinstrument für die Klubs und
hoffentlich auch für die Fans. Im Idealfall sollte so das Vorgehen
bei Choreo-Bewilligungen in allen Stadien gleich ablaufen. Damit auch
die Fans überall wissen, welche Informationen sie wann liefern
sollen. Heute ist es ja so, dass zum Teil Choreos kurz vor dem Spiel
noch am Eingang verweigert werden. Das sollte wenn möglich nicht
mehr passieren. Es ist aber natürlich klar, dass hinter dem
Formular die Idee von mehr Kontrolle steckt - die kombinierte
Pyro-Choreo des FC Basel beim Auswärtsspiel gegen den FC
Zürich war einer der Auslöser für das Formular.
2. Das Choreoformular muss neu
gestaltet werden. Es soll nicht mehr nach der Botschaft der Choreo
gefragt werden und auch die rechtlich umstrittene Haftungsklausel soll
entfallen.
KOMMENTAR SFL: "Nach
der Sitzung der Sicherheitsverantwortlichen von heute morgen und der
Diskussion mit Peter Landolt hat sich bezüglich Formular folgendes
ergeben: Im definitiven Formular, das wir am Montag [16.07.07, Anm. USL] auf unserer
Homepage www.football.ch/sfl
(SFL-Infos/Reglemente) aufschalten werden, wird NICHT nach dem Slogan
oder der Botschaft gefragt. Dies ist für die Gewährleistung
der Sicherheit im Stadion nicht entscheidend. Ebenfalls NICHT mehr im
Formular enthalten ist die Haftungsübernahme. Zwar muss ein
Vertreter der Fans als Ansprechperson für die Choreo-Bewilliung
seine Koordinaten angeben (E-Mail ist besonders wichtig, damit die
Informationen schnell fliessen) und bestätigen, dass die Angaben
auf dem Bewilligungsformular wahrheitsgetreu sind. Damit ist aber KEINE
HAFTUNGSÜBERNAHME verbunden!
3. Die Bewilligung der Choreos bleibt
weiterhin Sache der Klubs. Die auf den Formularen ersichtlichen Daten
werden von der SFL nicht gesammelt, sondern sollen von den Klubs nach
dem Spiel vernichtet werden.
KOMMENTAR SFL: "Es
ist grundsätzlich nicht so, dass die SFL Choreos bewilligt. Das
machen die Klubs. Sie sind verantwortlich für das, was in den
Stadien bei einem bestimmten Spiel passiert. Die Swiss Football League
benötigt diese Daten nicht und sammelt sie auch nicht, da sie
keine Heimspiele organisiert."
4. Die Klubs werden angehalten,
allfällige Bedenken zu den Choreos rechtzeitig und nicht erst
wenige Tage vor dem Spiel mitzuteilen.
KOMMENTAR SFL:
"Dieser Punkt ist wichtig. Es ist uns allen klar, dass Choreos mit viel
Aufwand verbunden sind. Die Vorbereitungen benötigen Zeit. Deshalb
soll es eben nicht sein, dass der ganze Aufwand umsonst war und eine
Choreo kurz vor dem Spiel nicht bewilligt wird. Auch das soll mit dem
Formular verbessert werden. Den Klubs wird nahe gelegt, rasch auf der
Basis des Formulars zu entscheiden, ob ja oder nein, und diesen
Entscheid auch möglichst sofort den Fans zu kommunizieren. Das
wird sich einspielen müssen. Wichtig werden die praktischen
Erfahrungen sein. Wenn sich die Sicherheitsverantwortlichen auf die
Angaben im Formular verlassen können, wird das Vertrauen steigen
und dieser Punkt immer weniger Schwierigkeiten bereiten."
Zwar halten die United Supporters Luzern die dem neuen
Choreo-Bewilligungverfahren zugrunde liegende Motivation nach mehr
Kontrolle nach wie vor für fragwürdig und kontraproduktiv.
Eine lebendige Fankultur braucht Freiräume, für die wir auch
in Zukunft mit Nachdruck kämpfen werden. Trotzdem glauben wir,
dass mit der Überarbeitung des Choreo-Bewilligungsverfahrens ein
erster Schritt in die richtige Richtung getan wurde.
Die USL stellen fest, dass die Bewilligung von Choreos auch in Zukunft
die Sache der einzelnen Klubs bleiben wird. Diese stehen nun in der
Pflicht, den bisherigen, auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Weg
weiterzugehen und über die Jahre erzielte Errungenschaften nicht
über Bord zu werfen. Sinnvoll wäre es, wenn in Zukunft analog
zur Kausalhaftung der Gastklub für Choreografien seiner Fans
zuständig wäre. Eingespielte Abläufe und bestehende
Kontakte kämen somit auch bei Auswärtsspielen zum Tragen,
wovon Fans und Klubs gleichermassen profitieren würden.
Zum Schluss bleibt anzumerken, dass wir uns von Seiten der SFL eine
etwas offensivere Informationspolitik wünschen würden. Gerade
bei derart essentiellen Neuerungen sollten alle betroffenen Parteien
– also insbesondere auch die Fans!– frühzeitig (das
heisst VOR Inkraftsetzung der neuen Regelungen) zur Stellungnahme
eingeladen werden. Die Erfahrung zeigt, dass dadurch Fehlentscheide
frühzeitig bemerkt und korrigiert werden können, ohne dass
eine Partei einen Gesichtsverlust befürchten muss.
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